Diese Verordnung wird im Amtsblatt der Grazer Zeitung kundgemacht und tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Sämtliche bisher erlassene Verordnungen betreffend die Regelung der Betriebszeiten der Stadtapotheke Bruck an der Mur treten mit Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft.
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