LandesrechtSteiermarkVerordnungenFestlegung einer Fläche als Standort für ein Einkaufszentrum 1 für die Marktgemeinde St. Lorenzen im Mürztal

Festlegung einer Fläche als Standort für ein Einkaufszentrum 1 für die Marktgemeinde St. Lorenzen im Mürztal

In Kraft seit 08. Mai 2020
Up-to-date

§ 1

§ 1 Flächenfestlegung

Die in der Anlage 1 gekennzeichnete Fläche, bestehend aus dem Grundstück Nummer 1307/2, KG 60046 Rammersdorf, im Ausmaß von insgesamt 8.591 m² wird für die Errichtung und Erweiterung eines Einkaufszentrums 1 festgelegt.

§ 2

§ 2 Größenfestlegung

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung ist auf der in § 1 festgelegten Fläche die Erteilung einer baubehördlichen Bewilligung zur Errichtung und Erweiterung eines Einkaufszentrums 1 mit Verkaufsflächen im Gesamtausmaß von höchstens 1.100 m² zulässig. Zusätzlich wird für das festgelegte Einkaufszentrum 1- Gebiet eine Bebauungsdichte mit dem Mindestwert von 0,5 und dem Höchstwert von 1,0 bestimmt.

§ 3

§ 3 Vorgaben für die Bebauungsplanung

Die Erlassung eines Bebauungsplanes gemäß § 40 Abs. 4 Z 2 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes hat unter folgenden Vorgaben zu erfolgen:

Maßnahmen zur Hochwasserfreistellung in Abstimmung mit der wasserwirtschaftlichen Planung sind festzulegen.

Die Anzahl der PKW-Abstellplätze ist auf 124 zu begrenzen.

Die Errichtung einer Schallschutzwand im Sinne des Schallgutachtens der Tomberger-BBM GmbH vom 03.03.2016 ist vorzusehen.

§ 4

§ 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 8. Mai 2020, in Kraft.

Anlage 1

Anl. 1

(Anm.: der Plan ist als PDF dokumentiert)

Anhänge

Anlage 1
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