Vorwort
Die pädagogischen Grundlagendokumente für Kinderbetreuungseinrichtungen werden wie folgt festgelegt:
| Grundlagendokument | Anwendungsbereich/Zielgruppe |
| Anlage 1 Bundesländerübergreifender Bildungsrahmenplan | – Institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen hinsichtlich aller Kinder – Tagesmütter/-väter hinsichtlich aller Kinder im verpflichtenden Kinderbetreuungsjahr bzw. im Jahr vor dem Schuleintritt |
| Anlage 2 Leitfaden zur sprachlichen Förderung am Übergang vom Kindergarten in die Volksschule | – Institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen hinsichtlich aller Kinder im verpflichtenden Kinderbetreuungsjahr bzw. im Jahr vor dem Schuleintritt – Tagesmütter/-väter hinsichtlich aller Kinder im verpflichtenden Kinderbetreuungsjahr bzw. im Jahr vor dem Schuleintritt |
| Anlage 3 Modul für Fünfjährige | – Institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen hinsichtlich aller Kinder im verpflichtenden Kinderbetreuungsjahr bzw. im Jahr vor dem Schuleintritt |
| Anlage 4 Werte- und Orientierungsleitfaden | – Institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen hinsichtlich aller Kinder bis zum Schuleintritt – Tagesmütter/-väter hinsichtlich aller Kinder bis zum Schuleintritt |
| Anlage 5 Leitfaden für die häusliche Betreuung sowie die Betreuung durch Tageseltern | – Tagesmütter/-väter hinsichtlich aller Kinder im verpflichtenden Kinderbetreuungsjahr bzw. im Jahr vor dem Schuleintritt |
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 15. März 2019, in Kraft.
(Anm.: der Bildungsrahmenplan ist als PDF dokumentiert)
Anhänge
Anlage 1PDF(Anm.: der Leitfaden ist als PDF dokuentiert)
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Anlage 2PDF(Anm.: das Modul ist als PDF dokumentiert)
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Anlage 3PDF(Anm.: der Leitfaden ist als PDF dokumentiert)
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Anlage 4PDF(Anm.: der Leitfaden ist als PDF dokumentiert)
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Anlage 5PDF