Gemäß § 8 Abs. 1 des Apothekengesetzes, RBGl. Nr. 5/1907, i. d. g. F. werden die Betriebszeiten (Offenhaltezeiten) der Filialapotheke Peggau wie folgt festgesetzt:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von | 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr |
Montag und Donnerstag von | 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Samstag von | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
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