Vorwort
Es wird ein freiwilliger Bereitschaftsdienst bei offener Türe von Montag bis Freitag zwischen 12.30 Uhr und 14.30 Uhr versehen.
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung in der Grazer Zeitung – Amtsblatt für die Steiermark folgenden Tag in Kraft.