LandesrechtSteiermarkVerordnungenBHSO - Festsetzung eines freiwilligen Bereitschaftsdienstes der öffentlichen Apotheke "Johannes Apotheke" in Bad Gleichenberg

BHSO - Festsetzung eines freiwilligen Bereitschaftsdienstes der öffentlichen Apotheke "Johannes Apotheke" in Bad Gleichenberg

In Kraft seit 30. Juni 2018
Up-to-date

§ 1

§ 1 Öffnungszeiten

Es wird ein freiwilliger Bereitschaftsdienst bei offener Türe von Montag bis Freitag zwischen 12.30 Uhr und 14.30 Uhr versehen.

§ 2

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung in der Grazer Zeitung – Amtsblatt für die Steiermark folgenden Tag in Kraft.