LandesrechtSteiermarkVerordnungenEinrichtung einer Freiwilligen Feuerwehr der Karl-Franzens-Universität Graz

Einrichtung einer Freiwilligen Feuerwehr der Karl-Franzens-Universität Graz

In Kraft seit 22. August 2018
Up-to-date

§ 1

§ 1

An der Karl-Franzens-Universität Graz wird eine Freiwillige Feuerwehr gemäß dem 1a. Abschnitt des Steiermärkischen Feuerwehrgesetz eingerichtet.

§ 2

§ 2

Diese Freiwillige Feuerwehr erlangt mit dem Beginn des 9. August 2018 die Rechtspersönlichkeit einer Körperschaft öffentlichen Rechts und führt die Bezeichnung „Freiwillige Feuerwehr der Universität Graz“.

§ 3

§ 3

Diese Verordnung tritt am 22. August 2018 in Kraft.