Vorwort
§ 1
§ 1
An der Karl-Franzens-Universität Graz wird eine Freiwillige Feuerwehr gemäß dem 1a. Abschnitt des Steiermärkischen Feuerwehrgesetz eingerichtet.
§ 2
§ 2
Diese Freiwillige Feuerwehr erlangt mit dem Beginn des 9. August 2018 die Rechtspersönlichkeit einer Körperschaft öffentlichen Rechts und führt die Bezeichnung „Freiwillige Feuerwehr der Universität Graz“.
§ 3
§ 3
Diese Verordnung tritt am 22. August 2018 in Kraft.