Die Höhe des von den Gemeinden zu leistenden Schulerhaltungsbeitrages wird für jede Berufschülerin und jeden Berufsschüler pro Woche Berufsschulbesuch mit EUR 23,37 festgesetzt. Der gesamt fällige Betrag erhöht bzw. vermindert sich nach Maßgabe der jeweiligen Lehrgangslänge.
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