LandesrechtSteiermarkVerordnungenEinrichtung einer Freiwilligen Feuerwehr der Technischen Universität Graz

Einrichtung einer Freiwilligen Feuerwehr der Technischen Universität Graz

In Kraft seit 04. Mai 2018
Up-to-date

§ 1

§ 1

An der Technischen Universität Graz wird eine Freiwillige Feuerwehr gemäß dem 1a. Abschnitt des Steiermärkischen Feuerwehrgesetzes eingerichtet.

§ 2

§ 2

Diese Freiwillige Feuerwehr erlangt mit 4. Mai 2018 die Rechtspersönlichkeit einer Körperschaft öffentlichen Rechts und führt die Bezeichnung „Freiwillige Feuerwehr der Technischen Universität Graz“.

§ 3

§ 3

Diese Verordnung tritt mit 4. Mai 2018 in Kraft.