(1) Der Bereitschaftsdienst der öffentlichen Apotheken
−− „Andreas Apotheke“ in der Marktgemeinde Anger, (Mag. pharm. Martin Ribul, 8184 Anger, Pettauer Straße 2)
−− „St. Petrus Apotheke“ in der Marktgemeinde Birkfeld, (Mag. pharm. Eva Wildt, 8190 Birkfeld, Berggasse 2)
wird wie folgt festgesetzt:
Apotheke | 1. Woche | 2. Woche | 3. Woche | 4. Woche | |
„Andreas Apotheke“ | X | ||||
siehe Hinweis | X | ||||
„St. Petrus Apotheke“ | X | ||||
siehe Hinweis | X | ||||
Hinweis: Der Bereitschaftsdienst in der zweiten und vierten Woche wird durch die Apotheken in der Stadtgemeinde Weiz abgedeckt.
(2) Der Bereitschaftsdienst folgt in einem wiederkehrenden vierwöchigen Zyklus, wobei die Dienstbereitschaft jeweils am Samstag um 8.00 Uhr beginnt und am Samstag der darauffolgenden Woche um 8.00 Uhr endet.
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