LandesrechtSteiermarkVerordnungenBetrauung des für Bildung zuständigen Mitgliedes der Landesregierung mit der Funktion einer Präsidentin der Bildungsdirektion

Betrauung des für Bildung zuständigen Mitgliedes der Landesregierung mit der Funktion einer Präsidentin der Bildungsdirektion

In Kraft seit 04. Januar 2018
Up-to-date

§ 1

§ 1

Das für Bildung zuständige Mitglied der Landesregierung wird mit der Ausübung der Funktion einer Präsidentin/eines Präsidenten der Bildungsdirektion betraut.

§ 2

§ 2

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 4. Jänner 2018, in Kraft.