Die Grazer Naturschutzbehörde kann spezielle Schutzmaßnahmen für das Schutzgebiet anordnen:
a) Die Zurücknahme von Gebüsch und Waldsaumflächen zugunsten des angrenzenden Halbtrockenrasens des Schutzgebietes.
b) Zur Bestandregulierung das Eindämmen einzelner dominanter Arten.
c) Das Beseitigen invasiver Pflanzenarten samt Wurzelbereichen ab dem ersten Auftreten.
d) Die eingezäunte Wiese ist öffentlich nicht zugänglich. Der bestehende Zaun ist zu erhalten.
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