In diesem Naturschutzgebiet sind verboten:
a) Bauliche Nutzungen – ausgenommen ist der der Bewirtschaftung dienende Bestand.
b) Die Einbringung/Nachpflanzung pflegeintensiver Obstarten im Streuobstwiesenbestand ist unzulässig.
c) Eine Gefährdung der bestehenden unterschiedlichen Pflanzengemeinschaften durch wiederholte fachunkundige, nicht selektive Pflege ist verboten.
d) Die Entfernung anfallenden Totholzes aus dem Waldbereich des Schutzgebietes, das als Strukturholz den saprophagen Tierarten dient – ist verboten.
e) Das Aufkommenlassen einer Verbuschung und die Wiederaufforstung der offenen Wiesenbereiche des Schutzgebietes ist zu unterbinden.
f) Der Halbtrockenrasen des Schutzgebietes darf nur 1 x / Jahr gemäht werden, das Mähgut ist zu entfernen.
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