Festsetzung des Kurbezirkes „Luftkurort Grundlsee“
Vorwort
§ 1
§ 1 Kurbezirksgrenzen
Der Kurbezirk „Luftkurort Grundlsee“ umfasst das gesamte Gebiet der Gemeinde Grundlsee.
§ 2
§ 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 25. Mai 2017, in Kraft.