Zur Lenkung und zum Schutz der Jungvögel dürfen Auswilderungsbiotope maximal 2 m hoch im dafür erforderlichen Flächenausmaß eingefriedet, jedoch nicht – etwa mit Netzen oder Gittern – überspannt werden. Entlang der Einfriedung dürfen Einschlupftrichter errichtet werden, um den Tieren jederzeit die Rückkehr in das Auswilderungsbiotop zu ermöglichen. Als zusätzlicher Schutz dürfen Elektrozäune verwendet werden.
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