Zur Lenkung und zum Schutz der Jungvögel dürfen Auswilderungsbiotope maximal 2 m hoch im dafür erforderlichen Flächenausmaß eingefriedet, jedoch nicht – etwa mit Netzen oder Gittern – überspannt werden. Entlang der Einfriedung dürfen Einschlupftrichter errichtet werden, um den Tieren jederzeit die Rückkehr in das Auswilderungsbiotop zu ermöglichen. Als zusätzlicher Schutz dürfen Elektrozäune verwendet werden.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise