Als natürliche Biotopausstattung und sonstige eingebrachte Infrastruktur müssen ausreichend Unterwuchs in Form von Stauden und Sträuchern mit einem randlinienreichen, buchtig-stufigen Aufbau als Deckung vorhanden sein. Für Fasane sind ausreichend hohe Bäume zum Aufbaumen erforderlich, für Rebhühner ausreichend Deckung, z. B. in Form von großblättrigen Pflanzen. Einstrahlungsbegünstigte Bereiche zum Abtrocknen nach Niederschlägen, zum Aufwärmen und als Huderplätze, natürliche oder künstliche Tränken, trockene Futterstellen sowie offene Unterstände als Sicht- und Witterungsschutz sind vorzusehen. Die Biotopausstattung und Infrastruktur muss jeweils von allen Individuen gleichzeitig genutzt werden können. Vorgelegtes Futter muss ausreichend sowie artgerecht sein und dem Alter der Jungvögel entsprechen.
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