Diese Verordnung regelt die näheren Bestimmungen über die Mindestgröße und Beschaffenheit von Auswilderungsbiotopen für Fasane und Rebhühner, die zulässigen technischen Vorkehrungen, insbesondere Einfriedungen, sowie die maximale Anzahl der auszuwildernden Tiere pro 100 ha geeignetem Fasan- und Rebhuhnlebensraum auf Revierebene.
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