LandesrechtSteiermarkVerordnungenBHWZ - Öffnungszeiten der Stadt-Apotheke Gleisdorf

BHWZ - Öffnungszeiten der Stadt-Apotheke Gleisdorf

In Kraft seit 11. November 2016
Up-to-date

§ 1

Die Öffnungszeiten der Stadt-Apotheke Gleisdorf haben nunmehr von Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Samstag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr zu lauten.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit Kundmachung in der Grazer Zeitung – Amtsblatt für die Steiermark, in Kraft.

Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Weiz vom 26. März 2008, GZ: 12.0-80/2007, wird nicht berührt.