Vorwort
§ 1
Die Öffnungszeiten der Stadt-Apotheke Gleisdorf haben nunmehr von Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Samstag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr zu lauten.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit Kundmachung in der Grazer Zeitung – Amtsblatt für die Steiermark, in Kraft.
Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Weiz vom 26. März 2008, GZ: 12.0-80/2007, wird nicht berührt.