§ 1 — BHLI - Festsetzung der Betriebszeiten der Stadtapotheke Rottenmann
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Montag bis Freitag | von 8.00 bis 12.30 Uhr und von14.30 bis 18.00 Uhr |
Samstag | von 8.00 bis 12.00 Uhr |
Diese Verordnung tritt mit Verlautbarung in der „Grazer Zeitung – Amtsblatt für die Steiermark“ in Kraft.
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