LandesrechtSteiermarkVerordnungenBHLI - zusätzlicher Bereitschaftsdienst der Stadtapotheke Liezen

BHLI - zusätzlicher Bereitschaftsdienst der Stadtapotheke Liezen

In Kraft seit 22. Oktober 2016
Up-to-date

§ 1

Außerhalb der bereits festgesetzten Betriebs- und Bereitschaftsdienstzeiten wird der öffentlichen Apotheke „Stadtapotheke“ in Liezen folgender Bereitschaftsdienst zusätzlich bewilligt:

Montag bis Freitag von 12.00 bis 14.00 Uhr
Samstag von 12.00 bis 17.00 Uhr

Ein Offenhalten der Eingangstüren ist gestattet.

Der Bereitschaftsdienst ist durch geeignete Maßnahmen deutlich den Kunden anzuzeigen.

Diese Verordnung tritt mit Verlautbarung in der „Grazer Zeitung – Amtsblatt für die Steiermark“ in Kraft.