BHLI - zusätzlicher Bereitschaftsdienst der Stadtapotheke Liezen
Vorwort
§ 1
Außerhalb der bereits festgesetzten Betriebs- und Bereitschaftsdienstzeiten wird der öffentlichen Apotheke „Stadtapotheke“ in Liezen folgender Bereitschaftsdienst zusätzlich bewilligt:
Montag bis Freitag | von 12.00 bis 14.00 Uhr |
Samstag | von 12.00 bis 17.00 Uhr |
Ein Offenhalten der Eingangstüren ist gestattet.
Der Bereitschaftsdienst ist durch geeignete Maßnahmen deutlich den Kunden anzuzeigen.
Diese Verordnung tritt mit Verlautbarung in der „Grazer Zeitung – Amtsblatt für die Steiermark“ in Kraft.