(1) Die Zuweisung der Gemeindefunktion gem. Abs. 2 bezieht sich räumlich jeweils auf den Siedlungsschwerpunkt der Gemeinde aus überörtlicher Sicht gem. § 2 Abs. 1 Z 31 StROG 2010.
(2) Teilregionale Zentren (Teilregionale Versorgungszentren gem. § 3 Abs. 5 Z. 4 Landesentwicklungsprogramm 2009 i.d.F. LGBl. Nr. 37/2012 sowie § 2 Z 2 des Entwicklungsprogramms zur Versorgungs-Infrastruktur 2011 i.d.F. LGBl. Nr. 58/2011) sollen den Grundbedarf an öffentlichen und privaten Gütern und Dienstleistungen für die Bevölkerung mehrerer Gemeinden anbieten. Als Teilregionale Zentren werden festgelegt:
- Fohnsdorf | - St. Peter am Kammersberg |
- Obdach | - Scheifling |
- Oberwölz | - Spielberg |
- Pöls-Oberkurzheim | - Teufenbach-Katsch |
- Pölstal | - Weißkirchen in Steiermark |
- Sankt Lambrecht | - Zeltweg |
(3) Die Zuweisung der zentralörtlichen Einstufung betreffend Regionale Zentren und regionale Nebenzentren gem. § 3 Abs. 5 Z. 2 und 3 des Landesentwicklungsprogramms 2009 i.d.F. LGBl. Nr. 37/2012 sowie § 2 Z 2 des Entwicklungsprogrammes zur Versorgungs-Infrastruktur 2011 i.d.F. LGBl. Nr. 58/2011 bezieht sich räumlich jeweils auf den Siedlungsschwerpunkt der Gemeinde aus überörtlicher Sicht gem. § 2 Abs. 1 Z 31 StROG 2010.
(4) Regionale Industrie- und Gewerbestandorte: Zur Dokumentation des öffentlichen Interesses der Sicherung der Standortvoraussetzungen für bestehende Betriebe von regionaler Bedeutung bzw. zur langfristigen Sicherung regional bedeutsamer Flächenpotenziale für industriell-gewerbliche Nutzung werden folgende Gemeinden als regionale Industrie- und Gewerbestandorte festgelegt:
- Fohnsdorf | - Pöls-Oberkurzheim |
- Judenburg | - Sankt Margarethen bei Knittelfeld |
- Knittelfeld | - Scheifling |
- Kobenz | - Spielberg |
- Murau | - Teufenbach-Katsch |
- Neumarkt in der Steiermark | - Zeltweg |
- Niederwölz |
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