Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten folgende Verordnungen der Steiermärkischen Landesregierung außer Kraft:
1. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung, mit der ein regionales Entwicklungsprogramm für die Planungsregion (politischer Bezirk) Bruck an der Mur (LGBl. Nr. 5/2005), erlassen wurde,
2. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung, mit der ein regionales Entwicklungsprogramm für die Planungsregion (politischer Bezirk) Leoben (LGBl. Nr. 4/2005 i.d.F. 32/2007), erlassen wurde,
3. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung, mit der ein regionales Entwicklungsprogramm für die Planungsregion (politischer Bezirk) Mürzzuschlag (LGBl. Nr. 6/2005), erlassen wurde.
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