LandesrechtSteiermarkVerordnungenEntwicklungsprogramm für die Planungsregion Südweststeiermark§ 4

§ 4Gemeindefunktionen

In Kraft seit 19. Juli 2022
Up-to-date

(1) Die Zuweisung der Gemeindefunktion gem. Abs. 2 bezieht sich räumlich jeweils auf den Siedlungsschwerpunkt der Gemeinde aus überörtlicher Sicht gem. § 2 Abs. 1 Z 31 StROG 2010.

(2) Teilregionale Zentren (Teilregionale Versorgungszentren gem. § 3 Abs. 5 Z. 4 Landesentwicklungsprogramm 2009 sowie § 2 Z 2 des Entwicklungsprogramms zur Versorgungs-Infrastruktur 2011) sollen den Grundbedarf an öffentlichen und privaten Gütern und Dienstleistungen für die Bevölkerung mehrerer Gemeinden anbieten. Als Teilregionale Zentren werden festgelegt:

- Arnfels - Pölfing-Brunn
- Ehrenhausen an der Weinstraße - Preding
- Eibiswald - Ragnitz
- Frauental an der Laßnitz - Stainz
- Gamlitz - Sankt Georgen an der Stiefing
- Gleinstätten - Sankt Nikolai im Sausal
- Gralla - Sankt Stefan ob Stainz
- Groß Sankt Florian - Bad Schwanberg
- Großklein - Schwarzautal
- Heiligenkreuz am Waasen - Straß in Steiermark
- Lang - Wagna
- Lannach - Wies
- Lebring-St. Margarethen - Wildon
- Leutschach an der Weinstraße

(3) Die Zuweisung der zentralörtlichen Einstufung betreffend Regionale Zentren gem. § 3 Abs. 5 Z. 2 des Landesentwicklungsprogramms 2009 sowie § 2 Z 2 des Entwicklungsprogrammes zur Versorgungs-Infrastruktur 2011, bezieht sich räumlich jeweils auf den Siedlungsschwerpunkt der Gemeinde aus überörtlicher Sicht gem. § 2 Abs. 1 Z 31 StROG 2010.

(4) Regionale Industrie- und Gewerbestandorte: Zur Dokumentation des öffentlichen Interesses der Sicherung der Standortvoraussetzungen für bestehende Betriebe von regionaler Bedeutung bzw. zur langfristigen Sicherung regional bedeutsamer Flächenpotenziale für industriell-gewerbliche Nutzung werden folgende Gemeinden als regionale Industrie- und Gewerbestandorte festgelegt:

- Deutschlandsberg - Lebring-Sankt Margarethen
- Eibiswald - Preding
- Frauental an der Laßnitz - St. Martin im Sulmtal
- Gabersdorf - St. Veit in der Südsteiermark
- Gleinstätten - Stainz
- Gralla - Straß in Steiermark
- Groß Sankt Florian - Tillmitsch
- Heiligenkreuz am Waasen - Wagna
- Lang - Wettmannstätten
- Lannach - Wies
- Leibnitz - Wildon

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 55/2022

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