Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten folgende Verordnungen der Steiermärkischen Landesregierung außer Kraft:
1. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung, mit der ein regionales Entwicklungsprogramm für die Planungsregion (politischer Bezirk) Deutschlandsberg (LGBl. Nr. 29/2005), erlassen wurde,
2. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung, mit der ein regionales Entwicklungsprogramm für die Planungsregion (politischer Bezirk) Leibnitz (LGBl. Nr. 76/2009), erlassen wurde.
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