Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten folgende Verordnungen der Steiermärkischen Landesregierung außer Kraft:
1. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung, mit der ein regionales Entwicklungsprogramm für die Planungsregion (politische Bezirke) Graz und Graz-Umgebung (LGBl. Nr. 106/2005 i.d.F. LGBl. Nr. 73/2012), erlassen wurde,
2. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung, mit der ein regionales Entwicklungsprogramm für die Planungsregion (politischer Bezirk) Voitsberg erlassen wurde (LGBl. Nr. 74/2008 i.d.F. LGBl. Nr. 57/2010), erlassen wurde.
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