Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten folgende Verordnungen der Steiermärkischen Landesregierung außer Kraft:
1. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. April 2010, mit der ein regionales Entwicklungsprogramm für die Planungsregion (politischer Bezirk) Hartberg (LGBl. Nr. 37/2010), erlassen wurde,
2. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. April 2010, mit der ein regionales Entwicklungsprogramm für die Planungsregion (politischer Bezirk) Fürstenfeld (LGBl. Nr. 36/2010), erlassen wurde,
3. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Juli 2009, mit der ein regionales Entwicklungsprogramm für die Planungsregion (politischer Bezirk) Weiz (LGBl. Nr. 78/2009 i.d.F. 58/2010), erlassen wurde.
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