(1) Die Auszeichnungen werden einmal im Kalenderjahr verliehen. Mit der Verleihung ist eine Urkunde (Verleihungsdiplom) zu überreichen. Für die Verleihung der Auszeichnungen bedarf es eines – beim Landessportehrenring einstimmigen – Vorschlags des Landessportrates.
(2) Vorschläge auf Verleihung der Auszeichnungen können von den steirischen Dach- und Fachverbänden sowie vom Landessportbüro an den Landessportrat erstattet werden. Diese Stellen sind mindestens acht Wochen vor dem in Aussicht genommenen Ehrungstermin zur Erstattung von Verleihungsvorschlägen einzuladen.
(3) Bei der Beurteilung sportlicher Leistungen sind jene zu Grunde zu legen, die seit dem letzten Ehrungstermin erbracht worden sind, sowie gegebenenfalls solche, die wegen der Zeitnähe zum letzten Ehrungstermin nicht berücksichtigt werden konnten.
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