(1) Die Sportleistungsmedaille ist kreisrund, hat einen Durchmesser von 35 mm, zeigt auf der Vorderseite das Landeswappen in Metallfarbe, halbkreisförmig umgeben von einer Inschrift „Sportauszeichnung Steiermark“, und einen stilisierten Lorbeerkranz und wird in Bronze, Silber oder Gold verliehen. Sie wird an einem 40 mm breiten, dreieckig gefalteten weiß-grünen Band getragen. Für Damen ist das Band maschenartig genäht und weist entsprechende Breite und Farbenverteilung auf.
(2) Das Sportverdienstzeichen in Bronze, Silber, Gold wird verliehen als Kleinod in Form eines achtspitzigen, bronzenen Malteserkreuzes mit 50 mm Höhe und 50 mm Breite. Es zeigt auf der Vorderseite das Landeswappen, halbkreisförmig umgeben von einer Inschrift „Sportverdienstzeichen Steiermark“, und einen stilisierten Lorbeerkranz. Es wird an einem 45 mm breiten, dreieckig gefalteten weiß-grünen Band getragen. Für Damen ist das Band maschenartig genäht und weist entsprechende Breite und Farbenverteilung auf.
(3) Mit den Auszeichnungen nach Abs. 1 und 2 wird auch eine der jeweiligen Ausführung entsprechende Miniatur überreicht.
(4) Die Art und das Aussehen der Ehrengabe bestimmen sich nach dem Grundsatz der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.
(5) Der Landessportehrenring ist ein Goldring mit einer aufgesetzten ovalen Schale, in welche der steirische Panther eingraviert ist. Auf der Innenseite des Landessportehrenringes sind das Jahr der Verleihung und die Anfangsbuchstaben des Vor- und Zunamens der ausgezeichneten Person einzugravieren.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 67/2024
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