(1) Die Leistungsauszeichnungen können in nachstehenden Stufen verliehen werden:
1. Sportleistungsmedaille in Bronze,
2. Sportleistungsmedaille in Silber,
3. Sportleistungsmedaille in Gold.
(2) Die Verdienstauszeichnungen können in nachstehenden Stufen verliehen werden:
1. Sportverdienstzeichen in Bronze,
2. Sportverdienstzeichen in Silber,
3. Sportverdienstzeichen in Gold.
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