BHWZ - Festsetzung der Betriebszeiten der öffentlichen Apotheke "zur Mariahilf"
Vorwort
§ 1
§ 1 Betriebszeiten
Die Betriebszeiten der öffentlichen Apotheke „Apotheke zur Mariahilf“ in Weiz an Samstagen lauten:
Samstag: 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr
§ 2
§ 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 1. März 2016 in Kraft.