BHLB - Festsetzung des Bereitschaftsdienstes der öffentlichen Apotheke „Stiefingtal-Apotheke“ in Heiligenkreuz/Waasen
Vorwort
§ 1
§ 1
Außerhalb der bereits festgesetzten Betriebs- und Bereitschaftsdienstzeiten wird der öffentlichen Apotheke „Stiefingtal-Apotheke“ in Heiligenkreuz/Waasen folgender Bereitschaftsdienst zusätzlich bewilligt:
Montag bis Freitag von 12.30 bis 14.30 Uhr
Ein Offenhalten der Eingangstüren ist gestattet. Der Bereitschaftsdienst ist durch geeignete Maßnahmen deutlich den Kunden anzuzeigen.
§ 2
§ 2
Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz vom 25. 10. 2012, GZ.: 12.0-4/2012, über die Festsetzung der Betriebszeiten und des Bereitschaftsdienstes der öffentlichen Apotheke in Heiligenkreuz am Waasen bleibt vollinhaltlich aufrecht.
§ 3
§ 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Verlautbarung in der „Grazer Zeitung – Amtsblatt für die Steiermark“ in Kraft.