§ 2 Schutzzweck und Ziele — Europaschutzgebiet Nr. 42 - Schloss Eggenberg mit seiner Parkanlage (AT2245000)
Rückverweise
(1) Die Unterschutzstellung dient dem in der Anlage 1 genannten Schutzgut nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie zur Bewahrung und Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustandes des Schutzgutes.
(2) Der Erhaltungszustand des in der Anlage 1 genannten Schutzgutes kann aus dem Internet auf der Homepage des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung bei der für Naturschutz zuständigen Abteilung entnommen werden.
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