Die Kennzeichnung des Naturschutzgebietes und seiner Schutzzonen in der Natur erfolgt durch die Aufstellung von Tafeln gemäß § 24 NschG 1976. Die Kennzeichnung der in § 5 Abs. 1 Zahl 12 und 13 definierten Einzelbäume erfolgt jährlich durch Tafeln im Beisein der Grundeigentümerin/des Grundeigentümers.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise