(1) Schutzzweck ist die Erhaltung, Pflege und Weiterentwicklung eines gewachsenen, vielfältig strukturierten Gebietes als günstiger natürlicher Lebensraum für eine Vielzahl seltener und charakteristischer, geschützter Tier- und Pflanzenarten.
(2) Die Unterschutzstellung bezweckt insbesondere:
1. die Eigenart, Funktionalität und naturräumliche Vielfalt der für diesen Teil der Niederen Tauern bedeutsamen Landschaft, einschließlich Übergangslagen, mit entsprechendem Standorts- und Vegetationsmosaik, als naturnahes Ökosystem in naturnahem Zustand zu erhalten;
2. die subalpinen und hochmontanen Bereiche und das Moor („Schwarze Lacke“) vor schädigenden Beeinträchtigungen und Störungen zu schützen; sowie einen günstigen Erhaltungszustand naturnaher Wälder zu sichern und die natürliche Entwicklung in den ausgewiesenen Naturwaldzellen zuzulassen;
3. die von Natur aus heimischen, charakteristischen wildlebenden Pflanzen- und Tierarten in ihrer Vielfalt und in ihren natürlichen und naturnahen Lebensräumen zu erhalten;
4. die Sicherung und Erhaltung des Gebietes als naturschutzfachlich bedeutsamer Korridor zwischen den Niederen Tauern und den südlich des Murflusses gelegenen Gebirgszügen für wechselnde Tierarten;
5. die Erhaltung und Sicherung einer inneralpin bedeutsamen Vogelzugroute.
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