(1) Das Naturschutzgebiet hat eine Größe von rund 732 Hektar. Es umfasst Flächen der Ostausläufer der Niederen Tauern im Bereich Finsterwald, Hennerkogel und Hammerschlag.
(2) Die äußeren Grenzen, die Lage des Naturschutzgebietes, sowie die in § 5 angeführten Zonen innerhalb des Naturschutzgebietes sind in der Anlage auf einem Plan im Maßstab 1:9000 dargestellt.
(3) Maßgebend für den Grenzverlauf der äußeren Grenze ist die Linienaußenkante. Sofern Straßen und Wege die äußere Grenze bilden, liegen diese außerhalb des Schutzgebietes. Die Grenzen der Zonen innerhalb des Schutzgebietes verlaufen entlang der Strichmitte der jeweiligen Grenzsignatur dieses Planes.
(4) Die Abgrenzung des Naturschutzgebietes (Anlage) wird durch Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme kundgemacht. Einsicht kann während der Amtsstunden genommen werden:
1. beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung bei der für Angelegenheiten des Naturschutzes zuständigen Abteilung;
2. bei den Bezirkshauptmannschaften Leoben und Murtal sowie
3. bei den Gemeindeämtern der in § 1 genannten Gemeinden.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise