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Verordnung über die Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbände der Steiermark
§ 2
§ 2 Inkrafttreten
In Kraft seit 01. Januar 2015
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§ 2 Inkrafttreten — Verordnung über die Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbände der Steiermark
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Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.
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