Ziel dieser Verordnung ist, die durch den Verkehr verursachte Immissionsbelastung durch die Luftschadstoffe PM 10 (Feinstaub) und NO 2 (Stickstoffdioxid) zu verringern und durch eine Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf Teilabschnitten der A 2 Süd Autobahn sowie der A 9 Pyhrn Autobahn die Luftqualität zu verbessern.
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