LandesrechtSteiermarkVerordnungenBHGU - Festsetzung der Betriebszeiten der öffentlichen Apotheke in Kumberg und des Bereitschaftsdienstes außerhalb der Betriebszeiten§ 2

§ 2

In Kraft seit 24. September 2010
Up-to-date

Außerhalb der Betriebszeiten wird der öffentlichen Apotheke in Kumberg folgender Bereitschaftsdienst gemäß § 8 Abs. 2 leg. cit. zusätzlich bewilligt:

Montag bis Freitag von 12.30 Uhr bis 14.30 Uhr

Ein Offenhalten der Eingangstüren ist gestattet.

Der Bereitschaftsdienst ist jedoch durch geeignete Maßnahmen deutlich den Kunden anzuzeigen.

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