LandesrechtSteiermarkVerordnungenBHGU - Festsetzung der Betriebszeiten der öffentlichen Marien-Apotheke in Eggersdorf

BHGU - Festsetzung der Betriebszeiten der öffentlichen Marien-Apotheke in Eggersdorf

In Kraft seit 12. September 2014
Up-to-date

§ 1

§ 1

Gemäß § 8 Abs. 1 des Apothekengesetzes, RBGl. Nr. 5/1907, i. d. g. F. werden die Betriebszeiten (Offenhaltezeiten) der öffentlichen „Marien-Apotheke“ in Eggersdorf wie folgt festgesetzt:

Montag von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr

Samstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

§ 2

§ 2

Bei der öffentlichen „Marien-Apotheke“ ist deutlich sichtbar der Hinweis auf die eigene Betriebszeit, die nächste diensthabende Apotheke und deren Bereitschaftsdienstzeiten im Bereich des Einganges und der Nachtglocke gut lesbar und bei Dunkelheit beleuchtet anzubringen.

§ 3

§ 3

§ 1 der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 14.01.2010, GZ: 12 A 4/1998 und 12 H 4/1998, wird aufgehoben. Die übrigen Teile dieser Verordnung bleiben vollinhaltlich aufrecht.

§ 4

§ 4

Diese Verordnung tritt mit 12. September 2014 in Kraft.