Vorwort
§ 1
§ 1
Gemäß § 8 Abs. 1 des Apothekengesetzes, RBGl. Nr. 5/1907, i. d. g. F. werden die Betriebszeiten (Offenhaltezeiten) der öffentlichen „Marien-Apotheke“ in Eggersdorf wie folgt festgesetzt:
− Montag von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
− Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
− Mittwoch von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr
− Samstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
§ 2
§ 2
Bei der öffentlichen „Marien-Apotheke“ ist deutlich sichtbar der Hinweis auf die eigene Betriebszeit, die nächste diensthabende Apotheke und deren Bereitschaftsdienstzeiten im Bereich des Einganges und der Nachtglocke gut lesbar und bei Dunkelheit beleuchtet anzubringen.
§ 3
§ 3
§ 1 der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 14.01.2010, GZ: 12 A 4/1998 und 12 H 4/1998, wird aufgehoben. Die übrigen Teile dieser Verordnung bleiben vollinhaltlich aufrecht.
§ 4
§ 4
Diese Verordnung tritt mit 12. September 2014 in Kraft.