Der Kostenbeitrag einschließlich der Kursunterlagen für den Fischereiaufseherkurs darf höchstens 160 Euro, der Kostenbeitrag für den Fortbildungskurs einschließlich der Kursunterlagen darf höchstens 100 Euro betragen. Eine Kursteilnahme ist erst nach Bezahlung des Kursbeitrages zulässig. Erscheint ein geladener Teilnehmer trotz Bezahlung nicht zum Fischereiaufseherkurs oder Fortbildungskurs, hat dieser nur Anspruch auf Rückerstattung der Hälfte des bezahlten Kursbeitrages.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 29/2025
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