Im Fischereiaufseherkurs sind folgende Inhalte zu vermitteln:
1. Befugnisse eines Aufsichtsorganes,
2. wesentliche Inhalte des Steiermärkischen Fischereigesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen,
3. Fischereigesetz in Beziehung zum Tierschutz- und Naturschutzgesetz,
4. Richtlinien und Managementpläne zur Abwehr von Schäden am Fischwasser,
5. fischereibiologische Grundsätze einer weidgerechten und nachhaltigen Ausübung der Fischerei,
6. ökologische Zusammenhänge der aquatischen Fauna, fischrelevante Erhebungen und Studien,
7. Fischarten, markante Kennzeichen und Lebensweisen.
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