(1) Die Anmeldung zum Fischereiaufseherkurs hat beim Landesfischereiverband Steiermark zu erfolgen, der alle Kurstermine auf seiner Website (www.fischereiverband-steiermark.at) veröffentlicht. Der Landesfischereiverband hat über die rechtlichen und fachlichen Inhalte des Kurses Kursunterlagen zu erstellen, welche den Kursteilnehmern bei Kursbeginn auszuhändigen sind. Den Kursteilnehmern ist spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn die Kurseinladung zu übermitteln.
(2) Die KursteilnehmerInnen haben ihre Identität zu Beginn des Kurses nachzuweisen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 29/2025
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