Vorwort
Die in der Anlage 1 gekennzeichnete Fläche auf Grundstück Nummer 55/1, KG Mühldorf im Ausmaß von insgesamt 4.183 m² wird für die Errichtung und Erweiterung eines Einkaufszentrums 2 festgelegt.
(1) Die höchstzulässige Verkaufsfläche für ein Einkaufszentrum 2 wird mit 3.000 m² festgelegt.
(2) Die höchstzulässige Anzahl von PKW-Stellplätzen wird mit 60 fixiert.
Die Bebauungsdichte wird mit 0,5 bis maximal 0,8 festgelegt.
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 8. April 2014, in Kraft.
(Anm.: Die Anlage ist als PDF dokumentiert.)
Anhänge
Anlage 1PDF