LandesrechtSteiermarkVerordnungenRechte und Pflichten sowie Wahl des Vertrauensrates in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen§ 5

§ 5Wahlordnung

In Kraft seit 01. März 2014
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§ 5 Wahlordnung — Rechte und Pflichten sowie Wahl des Vertrauensrates in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen | GesetzeFinden.at