Die Mitglieder des Vertrauensrates können sich innerhalb der Ausbildungszeit mit der zuständigen freiwilligen Berufsvereinigung und/oder gesetzlichen Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer beraten. Diese Beratungsgespräche sind bei der Ausbildungsleiterin/beim Ausbildungsleiter oder deren/dessen Stellvertreterin/Stellvertreter anzumelden und dürfen den internen Ausbildungs- und Betriebsablauf nicht über Gebühr stören.
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