Die Unterschutzstellung dient der Erhaltung des landschaftlichen Charakters, der natürlichen und naturnahen Landschaftselemente sowie der Bewahrung der Landschaft als Erholungsraum für die Allgemeinheit. Geschützt werden insbesondere:
- die großen zusammenhängenden unverbauten Flächen, wie naturnahe Waldflächen,
- die strukturierte Kulturlandschaft mit ihren Kleinbiotopen, wie Gebüschen und Baumgruppen,
- die Feldrain- und Waldrandgesellschaften,
- die naturnahen strukturreichen Kleingewässer, wie Quellen, Bäche, etc.,
- die Lebensräume für die im Schutzgebiet vorkommenden Tier- und Pflanzenarten und
- die naturnahen Bachabschnitte.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise