LandesrechtSteiermarkVerordnungenAnonymverfügungsverordnung der Bundespolizeidirektion Leoben§ 1

§ 1

In Kraft seit 01. Juli 2005
Up-to-date

Für die in der Beilage – diese ist Bestandteil dieser Verordnung – bestimmten Tatbestände kann die jeweils dort festgesetzte Geldstrafe mittels Anonymverfügung vorgeschrieben werden.

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