LandesrechtSteiermarkVerordnungenOrtsbildschutzgebiet in Markt Hartmannsdorf

Ortsbildschutzgebiet in Markt Hartmannsdorf

In Kraft seit 27. Januar 1990
Up-to-date

§ 1

Die in der als Bestandteil dieser Verordnung geltenden Anlage dargestellten Teile der Gemeinde Markt Hartmannsdorf werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt.

Das nach dem Ortsbildgesetz 1977/1998 mit Verordnung vom 27. November 1989 festgelegte Schutzgebiet Markt Hartmannsdorf wird, wie in der Anlage, die einen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellt, geändert.

Anlage 1

Anl. 1

(Anm.: Der Plan ist als PDF dokumentiert.)

Anm.: in der Fassung LGB. Nr. 87/2004

Anhänge

Plan
PDF