Vorwort
§ 1
Die in der als Bestandteil dieser Verordnung geltenden Anlage dargestellten Teile der Gemeinde Markt Hartmannsdorf werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt.
Das nach dem Ortsbildgesetz 1977/1998 mit Verordnung vom 27. November 1989 festgelegte Schutzgebiet Markt Hartmannsdorf wird, wie in der Anlage, die einen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellt, geändert.
Anlage 1
Anl. 1
(Anm.: Der Plan ist als PDF dokumentiert.)
Anm.: in der Fassung LGB. Nr. 87/2004
Anhänge
PlanPDF