§ 1
Die in der einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlage dargestellten Teile der Stadtgemeinde Trofaiach werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt.
Anlage 1
Anl. 1
(Anm.: Der Plan ist als PDF dokumentiert.)
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 124/2006