LandesrechtSteiermarkVerordnungenBHLI - Bereitschaftsdienst von öffentlichen Apotheken in Liezen

BHLI - Bereitschaftsdienst von öffentlichen Apotheken in Liezen

In Kraft seit 24. Januar 2014
Up-to-date

§ 1

Außerhalb der bereits festgesetzten Betriebs- und Bereitschaftsdienstzeiten wird den öffentlichen Apotheken „Stadtapotheke“ und „Löwenapotheke“ in Liezen folgender Bereitschaftsdienst zusätzlich bewilligt:

Montag bis Freitag von 12.00 bis 14.00 Uhr

Ein Offenhalten der Eingangstüren ist gestattet.

Der Bereitschaftsdienst ist durch geeignete Maßnahmen deutlich den Kunden anzuzeigen.

Diese Verordnung tritt mit Verlautbarung in der „Grazer Zeitung – Amtsblatt für die Steiermark“ in Kraft.