LandesrechtSteiermarkVerordnungenOrtsbildschutzgebiet in Eisbach

Ortsbildschutzgebiet in Eisbach

In Kraft seit 12. August 2011
Up-to-date

§ 1

§ 1 Schutzgebiet

Die in der Anlage dargestellten Teile der Gemeinde Eisbach werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt. Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.

§ 2

§ 2 Abgrenzung des Schutzgebietes

(1) Die Abgrenzung des Schutzgebietes erfolgt durch planliche Darstellung in Form eines Planes im Maßstab 1:5.000 (Anlage) auf Grundlage der Digitalen Katastralmappe (DKM).

(2) Die Anlage wird durch Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme kundgemacht. Einsicht kann während der Amtsstunden genommen werden:

1. beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, bei der für den Ortsbildschutz zuständigen Dienststelle,

2. bei der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung,

3. bei der Baubezirksleitung Graz-Umgebung,

4. beim Gemeindeamt der Gemeinde Eisbach.

§ 3

§ 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 12. August 2011, in Kraft.

§ 4

§ 4 Außerkrafttreten

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über das Festlegen eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in Eisbach, LGBl. Nr. 41/1984, außer Kraft.

Anlage 1

Anl. 1

(Anm.: Der Plan ist als PDF dokumentiert.)

Anhänge

Plan
PDF